Liebe Feriengäste!
Unser Chalet soll Ihnen ein zweites zu Hause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung des Chalets und dem Grundstück helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anzubieten.
Allgemein
Küche
Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich im Ferienhaus oder auf der Terrasse befinden, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.
Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen / Mikrowelle bitte im sauberen Zustand.
Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputtgeht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Lüften
Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie, die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5–10 min und insbesondere nach dem Duschen.
Sorgfaltspflicht
Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Um die Haustüre zu verschließen, muss die Klinke einmal nach oben gezogen werden und ist erst dann abschließbar.
Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.
Entsorgung
Der Abfall muss selbst in den ausgewiesenen Abfallcontainern am Ausgang des Campingplatzes entsorgt werden.
Den Mülleimer und den Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen entsorgen. In die Küchenspüle, die Toilette, das Waschbecken oder in die Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden Sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in der Toilette entsorgen).
Reinigung
Sollten Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, das Chalet bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen, den Kühlschrank leerzumachen und die Geschirrspülmaschine geleert und offenzulassen. (Restfeuchtigkeit kann dann entweichen). Falls Sie den Holzkohlegrill benutzt haben, auch diesen reinigen und die Abdeckhaube wieder befestigen.
Ruhezeiten
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten.
Rauchen
Rauchen ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Ferienhaus. Aschenbecher sind auf der Terrasse vorhanden.
Haustiere
Das Mitbringen von maximal 2 Hunden ist erlaubt.
Parkmöglichkeiten
Ein Auto kann direkt vor dem Chalet geparkt werden. Es kommt dadurch aber kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen des Fahrzeugs oder bei Beschädigung auf dem Grundstück und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.
Hausrecht
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter das Chalet ohne Wissen des Gastes betreten muss.
Schlüssel
Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.